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Gesellschafter

Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der beiden Stiftungen sowie ständigen Gästen.
Sie entscheidet gemäß des Gesellschaftervertrages über wichtige Aspekte wie Satzungsänderungen, dem Beitritt weiterer Gesellschafter, Entlastung oder Be-/Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrates.
Zudem trifft sie Entscheidungen über die Einrichtungsstruktur des Verbundes: Schließung von Einrichtungen; Erwerb/Begründung und Veräußerung/Aufgabe von Beteiligungen.