Ambulante kardiologische Versorgung nach Berufung genehmigt

Ltd. Oberarzt Dr. med. Thomas Peter ist der für die vertragsärztliche Versorgung von Patienten mit implantierten Herzsystemen ermächtigte Arzt. Foto: Florian Grewe | St. Martini KH

Wiedereröffnung der Kardiologischen Ambulanz ab 01.04. für gesetzlich-versicherte Schrittmacher- und Aggregatpatienten

Gute Nachrichten für kardiologische Patientinnen und Patienten in der Region: Das St. Martini Krankenhaus Duderstadt hat im Berufungsverfahren vor dem Berufungsausschuss Niedersachsen einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Mit Schreiben vom 16. März 2026 wurde der ursprüngliche Beschluss des Zulassungsausschusses Niedersachsen (Kammer 08 Göttingen) auf den Widerspruch des Krankenhauses hin geändert.

Mit Wirkung zum 1. April 2026 wird der Leitende Oberarzt der Kardiologie, Dr. med. Thomas Peter, ermächtigt, kassenärztliche Leistungen im Bereich der Funktionsanalyse von Herzschrittmachern, implantierten Kardiovertern, Defibrillatoren (ICD) sowie Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-P, CRT-D) zu erbringen.

Damit verbessert sich die Versorgungssituation für viele gesetzlich-versicherte Patientinnen und Patienten unserer Heimatregion dramatisch: Betroffene mit implantierten Herzsystemen können ihre regelmäßigen Kontrolluntersuchungen künftig wieder wohnortnah im St. Martini Krankenhaus durchführen lassen. In den vergangenen sechs Monaten waren viele von ihnen gezwungen, hierfür weite Wege und lange Wartezeiten in Kauf zu nehmen - gerade auch bei älteren Patienten ein aus Sicht des Krankenhauses absolutes „No-Go“.

„Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren und vor allem patientennahen Versorgung. Gerade für Menschen mit komplexen Herzimplantaten sind regelmäßige Kontrollen unerlässlich und sollten möglichst dort stattfinden, wo auch die Implantation und ein Großteil der Behandlung erfolgt ist“, betont Geschäftsführer Markus Kohlstedde. „Dass unsere Patientinnen und Patienten nun wieder zu uns zurückkehren können, ist mehr als angemessen und ein großer Gewinn für die Versorgungsqualität in der Region.“

„Wir sind immer noch überwältigt von dem riesigen Zuspruch der Menschen in unserer Heimatregion, die gegen die nicht nachvollziehbare Entscheidung aus dem letzten Jahr ihre Stimme erhoben haben. Sehr dankbar sind wir auch für die parteiübergreifende Unterstützung der politischen Akteure von der kommunalen und Kreisebene über unsere Bundes- und Landtagsabgeordneten bis hin zum Gesundheitsminister“, betont der Krankenhausgeschäftsführer.

Das St. Martini Krankenhaus hatte nach dem Wegfall der kardiologischen Ermächtigungsambulanz zum 30. September 2025 intensiv daran gearbeitet, zumindest Teile des bewährten Versorgungsangebots wiederherzustellen. Der nun erzielte Erfolg stellt sicher, dass insbesondere hochspezialisierte Nachsorgeuntersuchungen für Patientinnen und Patienten mit Herzimplantaten wieder vor Ort angeboten werden können.

Unverändert bleibt das Ziel des Krankenhauses, die kardiologische Versorgung insgesamt weiter auszubauen und perspektivisch eine umfassendere ambulante Betreuung für gesetzlich Versicherte zu ermöglichen.

Für Patientinnen und Patienten bedeutet die aktuelle Entscheidung vor allem eines: kürzere Wege, schnellere Termine und die Rückkehr zu einer vertrauten medizinischen Betreuung in ihrer Nähe. 
 

Hintergrund:

Die kardiologische Ermächtigungsambulanz am St. Martini Krankenhaus Duderstadt war über viele Jahre ein zentraler Bestandteil der regionalen Versorgung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten. Seit ihrer Gründung im Jahr 2009 wurden dort pro Quartal mehrere hundert Menschen mit komplexen Herz-Kreislauf-Erkrankungen betreut, darunter viele mit Herzschrittmachern, Defibrillatoren oder Systemen zur kardialen Resynchronisation. Ende September 2025 musste die Ambulanz ihren Betrieb einstellen, nachdem der zuständige Zulassungsausschuss keine weitere Ermächtigung erteilt hatte. Für zahlreiche Betroffene bedeutete dies längere Anfahrtswege, erschwerte Terminvergabe und eine spürbare Versorgungslücke in der Region, die auch angrenzende Gebiete wie das thüringische Eichsfeld betraf.